Für Arbeitgeber. Für Sie. Direkt vor Ort.
Der Unternehmensverband Südwest (USW) ist ein Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung. Wir sind Ihr verlässlicher und kompetenter Partner in Ihren Fragen zur Personalarbeit wie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Entgelt- und Arbeitszeitgestaltung oder Qualifizierung und Weiterbildung.

Wir sind Ihr Problemlöser mit 13 Geschäftsstellen an elf Standorten in Baden-Württemberg - ganz in Ihrer Nähe: Mit weit über 100 Juristen, Verbandsingenieuren und Fachexperten vernetzen, informieren und beraten wir Sie praxisnah, rechtssicher und zukunftsorientiert - und vertreten Sie auch in Prozessen (Arbeits-/Sozialversicherungsrecht).

Ihr Nutzen

Sie vertrauen uns:

Unternehmen
1100+
Betriebe
1320+
Beschäftigte
194.000+
Branchen
15+
Dr. Christoph Puls
Geschäftsführender Gesellschafter PULSGETRIEBE Gear Systems GmbH
„Die Juristen sind ausgezeichnete Experten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung meines Unternehmens.”
Peter Decker
Vorsitzender des USW und Geschäftsführer Eugen Forschner GmbH
„Der USW bietet Ihnen die Plattform Wissen und Erfahrung einer großen Gemeinschaft unter kompetenter Führung für sich zu nutzen.”
Dr.-Ing. Stefan Brand
Geschäftsführer Vollmer Werke Maschinenfabrik GmbH
„Der USW ermöglicht Austausch unter den Mitgliedern zu allen Arbeitgeberfragen - und versorgt uns mit aktuellen Statistiken.”

Wie sichere ich mir die
Vorteile des USW?

Wie werde ich Mitglied?

Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen und an einer Mitgliedschaft im USW haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige regionale Geschäftsstelle des Verbands und lassen Sie sich beraten. Auch eine Probemitgliedschaft z.B. für ein halbes Jahr ist möglich. Sind Sie sich unsicher, wer für Sie zuständig ist? Dann verwenden Sie gerne unser unten stehendes Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Wie profitieren Mitglieder?

Mit Ihrer Mitgliedschaft sichern Sie sich den kompletten Service unseres Verbands. Ob Sie arbeits- oder sozialrechtliche Beratung benötigen, ob wir Sie im Streitfall vor Gericht vertreten sollen, ob Sie Unterstützung bei der Arbeitsorganisation, Ihrem Entgeltsystem oder bei der Gewinnung von Fachkräften brauchen: All diese Leistungen und noch viele mehr sind bei uns als eingetragenem Verein über Ihren Mitgliedsbeitrag abgedeckt – und damit gerade nicht über Honorare im Einzelfall.

Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag liegt im Promillebereich Ihrer jährlichen Entgeltsumme aller Beschäftigten. Für Kleinunternehmen gilt ein Mindestbeitrag.

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich können alle Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben, Mitglied werden; ebenso artverwandte oder zugehörige Industrie-, Dienstleistungs- oder Zulieferunternehmen.

Auch andere Unternehmen aus Baden-Württemberg, die nicht Mitglied in einem Mitgliedsverband oder einer regionalen Vereinigung von Arbeitgeberverbänden unseres Dachverbands UBW sind, können wir aufnehmen und betreuen.

Mitgliedschaften in weiteren Ausnahmefällen sind möglich, Näheres dazu regelt unsere Satzung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Kontaktieren Sie uns